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17. April 2006

Billigste Krankenkasse – Gibt es nicht mehr!

Abgelegt unter: Allgemein — admin @ 10:23

Seit 2009 haben die gesetzlichen Krankenkassen einen Einheitssatz:

Informationen aus dem Jahr 2006 finden Sie nachfolgend (Für Aktualität und Richtigkeit übernehme ich keine Haftung)!!!

In das deutsche Sozialversicherungssystem und das Gesundheitssystem fällt die gesetzliche
Krankenversicherung. Die gesetzliche Krankenversicherung richtet sich, anders als bei der
privaten Krankenversicherung, nach dem Solidaritätsprinzip. Das bedeutet, dass der monatliche
Beitrag Einkommensabhängig ist, die jeweilige Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung ist
jedoch Beitragsunabhängig.

Das SGB V (Sozialgesetzbuch) regelt die Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse. Die meisten
Menschen ärgern sich darüber, dass die Beitragssätze ständig steigen und die Leistungen ständig
gekürzt werden. Viele versuchen die billigste Krankenkasse zu finden. Doch
leider heisst “billig” nicht immer auch “gut”. Wenn Sie zum Beispiel Wert auf Zusatzleistungen
legen, sollten Sie nicht ausschließlich auf den Beitragssatz schauen. Im Umkehrschluss heisst
“teuer” jedoch auch nicht immer “gut”. Bei der Wahl der richtigen Krankenkasse sollte ein
ausgewogenes Preis-Leistungs-Verhältnis gegeben sein.

Letztendlich könnte es ja sein, dass Sie von einer Krankenkasse mit einem mittleren Beitragssatz
zum Beispiel die Praxisgebühr erstattet bekommen und Präventionsmaßnahmen in Anspruch nehmen,
die billigste Krankenkasse diese Leistungen jedoch nicht erbringt und somit am Ende vielleicht
doch teurer ist.

Bevor Sie sich für einen Krankenkassenwechsel entscheiden, ist es durchaus sinnvoll, einen u>Krankenkassenvergleichdurchzuführen. So können Sie herausfinden, ob die billigste Krankenkasse für Sie wirklich die beste ist, oder ob eventuell eine andere Alternative die sinnvollere ist.

Gesundheitssystem PKV

Abgelegt unter: Versicherungslexikon — Schlagwörter: — admin @ 09:57

Die Krankenversicherung ist Teil des Gesundheitssystems und in den meisten Ländern auch Teil des Sozialversicherungssystems. Diese Versicherung dient als eine finanzielle Stütze gegen die Kosten der ärztlichen Behandlungen – oder auch andere Arten der Behandlung, zum Beispiel alternative Behandlungsmethoden und Medikamenten – nach einem Unfall, infolge einer Krankheit oder während der Mutterschaft. In Deutschland spricht man über zwei Arten der Krankenversicherung: die gesetzliche Krankenversicherung, abgekürzt als GKV und die private Krankenversicherung, auch noch bekannt als PKV.

Die private Krankenversicherung ist im Gegensatz zu der GKV eine freiwillig abschließbare Krankenversicherung. Jedermann kann eine ähnliche Versicherung beanspruchen, vor allem Beamte, Freiberufler und Selbstständige, die ohne eine vorherige Pflichtversicherung bei der GKV nicht angenommen werden, also kein Schutz für solche Fälle haben; Arbeitnehmer und Angestellte die mit ihrem hohen Einkommen die Pflichtversicherungsgrenze überschritten haben und damit leicht zu eine PKV wechseln können; aber auch die Versicherungsnehmer der gesetzlichen Krankenversicherung können sich zusätzlich bei der privaten Krankenversicherung absichern und zusätzliche Leistungen genießen.
Für die verschiedliche Bedürfnisse der Zielgruppen existieren auch unterschiedliche Versicherungsformen, jeder kann sich die richtige und passende auswählen: Vollversicherung für die Absicherung aller möglichen Behandlungskosten, Teilversicherung für die Absicherung eines Anteils der Kosten, also Kostenübernahme für ganz bestimmte Leistungen und schließlich die Zusatzversicherung für die Versicherungsnehmer der GKV.
Bei der privaten Krankenversicherung richten sich die Prämien nicht nach dem Einkommen – wie bei der gesetzlichen Krankenversicherung –, sondern nach den persönlichen Krankheitsrisiken des Versicherungsnehmers, solche wie das Eintrittsalter, Geschlecht, gegenwärtiger Gesundheitszustand zusammen mit den Vorerkrankungen, Berufsgruppe, beanspruchte Leistungen und Versicherungsform usw. Danach soll jedes Mitglied einen individuellen Vertrag bekommen gemäß den persönlichen Bedürnissen und Ansprüchen, aber auch gemäß den verschiedlichen individuellen Wünschen. Genau darum können auch die Familienmitglieder in dem vertrag nicht miteingeschlossen werden, denn auch sie gebrauchen einen individuellen Vertrag mit individuellen Prämien. Wie man sehen kann wird die Individualität in Rahmen der privaten Krankenversicherung sehr geschätzt.
Die Leistungen der privaten Krankenversicherung sind: Physiotherapie zusammen mit zahlungsfreien Massagen, Psychotherapie, alternative Behandlungsmethoden und Arzneimittel, Zahnersatz, kieferorthopädische Behandlungen und Sehhilfen und nicht zu letzt die Leistungen zuständig für die Bequemlichkeit der Patienten, wobei die freie Wahl des Versicherungsnehmers höchstens respektiert wird: freie Wahl des Krankenhauses, wo man behandelt wird, freie Wahl des Zimmers – also ein Ein- oder Zweibettzimmer –, wo man die tage während der Behandlungen verbringen wird und freie Wahl des Arztes, auch noch bekannt als Behandlung durch den Chefarzt. All diese Leistungen werden bei der Respektierung der Obliegenheiten vollständig von dem Versicherer bezahlt, die Kosten werden vollständig übernommen oder zurückerstattet.
Die private Krankenversicherung ist eine fundamentale Absicherung mit der der Versicherungsnehmer finanziell geholfen werden kann, aber das bedeutet nicht, dass seine Ansprüche, Wünsche, seine Individualität nicht geschätzt werden sollte, und genau das wird von eine PKV bekräftigt.

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